{"id":366,"date":"2019-03-26T17:32:31","date_gmt":"2019-03-26T17:32:31","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.sbw1870.de\/?page_id=366"},"modified":"2019-04-14T12:17:15","modified_gmt":"2019-04-14T12:17:15","slug":"chronik-teil-i","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/?page_id=366","title":{"rendered":"Chronik Teil I"},"content":{"rendered":"\n<h4>Sch\u00fctzenbruderschaft St. Antonius Waldhausen 1870 e.V.  <\/h4>\n\n\n\n<p><br><strong>1. Urspr\u00fcnge und Anf\u00e4nge des Sch\u00fctzenwesens im Kirchspiel M\u00fclheim<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1 Allgemeine Entstehung des Sch\u00fctzenwesens<\/strong><br>Schon im 15. Jahrhundert bildeten sich in den umliegenden St\u00e4dten und Freiheiten erste Sch\u00fctzengemeinschaften, deren Aufgabe es war, einen bestimmten Teil der Stadt oder der Stadtmauer zu verteidigen und damit die Wehrhoheit der Stadt zu gew\u00e4hrleisten. Zu \u00dcbungs-, sp\u00e4ter auch zu Unterhaltungszwecken, hielt man j\u00e4hrlich ein Schie\u00dfen ab, das sich schon bald als Sch\u00fctzenfest einen festen Platz im gesellschaftlichen Leben eroberte. Als stadtumspannendes, gemeinschaftliches Tun wurden diese Vereinigungen nach und nach zu Tr\u00e4gern gesellschaftlichen Empfindens, die sich von der reinen Schie\u00dfgruppe zum sozialen Miteinander in der religi\u00f6sen Bruderschaft wiederfanden. Vorbild f\u00fcr die Umz\u00fcge mit Fahnen und Kr\u00e4nzen waren die ritterlichen Turniere, manche Vereinigungen besa\u00dfen als Zeichen f\u00fcr den besten Sch\u00fctzen gar ein &#8222;Sch\u00fctzenkleinod&#8220; in der Form eines kleinen silbernen Vogels, denn oft wurde auf Scheiben oder h\u00f6lzerne V\u00f6gel geschossen. Wenn auch die Bedeutung des St\u00e4dtewesens im Aufbl\u00fchen territorialer Macht dahinschwand, blieb die Gesellungsform des Scheiben- oder Vogelschie\u00dfens mit Umz\u00fcgen und Gelagen bestehen, ja setzte sich sogar auf dem Land als willkommene Abwechslung im Jahreslauf durch. Da diese Feiern spontan und ohne beh\u00f6rdliche Genehmigung stattfanden, liegt deren jeweiliges Entstehen meistenteils im Dunkel. Erst im 18. und fr\u00fchen 19. Jahrhundert entstanden im Zuge der allgemein fortschreitenden Pr\u00e4senz landesherrlicher Institutionen und Gesetze auf dem Land und dem Wunsch nach &#8222;Verchristlichung&#8220; der langj\u00e4hrigen weltlichen Traditionen offizielle Genehmigungen sowie die Verleihung von Statuten, dann und wann aber auch die landesherrliche Ablehnung einer sich als Sch\u00fctzengesellschaft konstituierenden Gemeinschaft von Gleichgesinnten.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 Gr\u00fcndung einer Sch\u00fctzenbruderschaft f\u00fcr das Kirchspiel M\u00fclheim              <\/strong><br>Auf dem Hintergrund religi\u00f6sen Tuns und der Verbindung mit liebgewordenem weltlichen Brauch ist die Errichtung einer Sch\u00fctzenbruderschaft im Kirchspiel M\u00fclheim zu sehen, deren &#8222;Eingese\u00dfene Kirspels M\u00fclheim Gerichts Belecke&#8220; 1767 an den damaligen Landesherrn des Erzbistums K\u00f6ln, Erzbischof und Kurf\u00fcrst Maximilian Friedrich (1761-1784), die Bitte richteten &#8222;h\u00f6chstdieselbe sothane sch\u00fctzen Compagnie mit denen daselber entworfenen articulen firmiren gn\u00e4digst geruhen (zu) wollen&#8220;. Es hatte also innerhalb des Kirchspiels schon vor 1767 den Brauch des Sch\u00fctzenfestes gegeben, durch die Best\u00e4tigung am 18. 9. 1767 bzw. der Verleihung der ersten Statuten am 15. 4. 1768 hatten die Sch\u00fctzen des Kirchspiels nun eine offizielle Legitimation erhalten. Die neue Sch\u00fctzenbruderschaft verstand sich auf dem Hintergrund der zeitlichen Entwicklung als Tr\u00e4ger weltlichen und geistlichen Tuns, das Schwergewicht d\u00fcrfte anhand der ersten Statuten dieser Vereinigung in erster Linie auf dem religi\u00f6sen Gebiet gelegen haben, ging es n\u00e4mlich schon in der Einleitung der Statuten darum &#8222;f\u00fcrnemlich ( &#8230; ) die Ehre Gottes, und unserer Seelen Heyl zu bef\u00f6rderen&#8220;, &#8222;Liebe und Redlichkeit wiederum auf besseren Fues zu setzen&#8220;, &#8222;des alten Hasses, Uneinigkeiten und zugef\u00fcgten Unbilden zu vergessen&#8220; mit dem hohen Ziel &#8222;damit ein Jeder an unseren Sitten sehen k\u00f6nne, da\u00df wir Gott und Ehrliebende Br\u00fcder seien.   <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Konstituierung der &#8222;vereinigten Sch\u00fctzen Gesellschaft zu Waldhausen&#8220; 1870\/1871 <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen              <\/strong><br>&#8222;Die zweite H\u00e4lfte des vorigen Jahrhunderts war allgemein durch patriotische und nationale Begeisterung bestimmt.&#8220; 11) Auf dem Hintergrund der Tatsache, da\u00df in den neuen Sch\u00fctzengesellschaften erstens weltlich orientierte und zweitens national gesonnene Institutionen in Stadt und Land bestehen konnten, willigte man von beh\u00f6rdlicher Seite wohlwollend der Konstituierung neuer Sch\u00fctzenvereinigungen zu. Da\u00df die Errichtung der Sch\u00fctzenbruderschaft St. Antonius in diesem Zusammenhang kein solit\u00e4res Ereignis ist, beweist die Vielzahl der Vereinsgr\u00fcndungen in dieser Zeit. &#8222;An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert kam es zu einer gro\u00dfen Gr\u00fcndungswelle der Sch\u00fctzenvereine \u00fcberall im Lande.&#8220;  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2 Gr\u00fcndung und Statuten vom 15. 5. 1870             <\/strong><br>Der Gemeindevorsteher Anton Jaspert \u00fcberreichte Amtmann Koffler a m 27. 5. 1870 &#8222;im Auftrag des hiesigen Sch\u00fctzen-Vorstandes die Statuten der Sch\u00fctzen-Gesellschaft f\u00fcr die Gemeinde Waldhausen&#8220;. Er selbst fungierte schon als Ehrenmitglied der neuen Vereinigung und bat mit dem Schreiben dem Amtmann zugleich die Ehrenmitgliedschaft an, sicher nicht ohne eine wohlwollende Pr\u00fcfung des Antrages zu erwarten. Bereits am 3. 6. 1870 antwortete Koffler, die Ehrenmitgliedschaft annehmend, da\u00df der Feier des Sch\u00fctzenfestes der &#8222;in diesem Jahr vereinigte(n) Sch\u00fctzengesellschaft&#8220; nichts im Wege steh e. Das &#8222;vereinigt&#8220; ist ein charakteristischer Hinweis auf die jahrzehntelange Vorgeschichte des Waldhausener Sch\u00fctzenfestes, das nunmehr in geordnete und institutionalisierte Bahnen gelenkt werden sollte. Mehrfache Versuche Waldhausener B\u00fcrger hatten mehr oder weniger dazu gef\u00fchrt, an eine Konstituierung einer eigenen Vereinigung zu denken. Auch durch die ein oder andere Meinungsverschiedenheit \u00fcber Form und Gestaltung von Sch\u00fctzenverein bzw. -fest waren bestimmte Streitigkeiten entstanden, letztlich lag es jedoch auch daran, da\u00df die 1767 gegr\u00fcndete Sch\u00fctzenbruderschaft des Kirchspiels M\u00fclheim in ihren Statuten nicht mehr dem entsprach, was man sich in der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts unter einer zeitgem\u00e4\u00dfen Sch\u00fctzengemeinschaft vorstellte. Auch scheint ein gewisser Generationskonflikt, der sich im Bereich des Sch\u00fctzenwesens seit langer Zeit in dem getrennten Sch\u00fctzenfest der jungen Leute in Form des Junggesellenfestes und der B\u00fcrger in der Form des Kirchspielfestes von M\u00fclheim festgesetzt hatte, der eigentlich en Gr\u00fcndung des Waldhausener Sch\u00fctzenvereins vorausgegangen zu sein. U m die bestehenden Differenzen zu heben, entschlo\u00df man sich in einer Generalversammlung aller M\u00e4nner und &#8222;J\u00fcnglinge&#8220; Waldhausens, eine &#8222;gemeinsam vereinigte Sch\u00fctzen-Gesellschaff&#8216; zu bilden, deren Statuten und konkreten Vorbereitungen von einem gew\u00e4hlten Ausschu\u00df \u00fcbernommen werden sollten. Dieser setzte sich aus sechs Waldhausener Einwohnern zusammen, Gemeindevorsteher Jaspert, Caspar K\u00fchle genannt Hillebrandt, Friedrich Weicken und der Lehrer Farke waren von den \u00e4lteren Einwohnern, Friedrich Jaspert und Joseph Dalhoff von den j\u00fcngeren Einwohnern deligiert worden. Nach mehrfacher Beratung konnte dieser Ausschu\u00df in der Generalversammlung am 15. 5. 1870 die ersten Statuten der vereinigten Sch\u00fctzengesellschaft in Waldhausen vorlegen, die die Versammlung billigte und Gemeindevorsteher Jaspert unterzeichnete. Die in 26 Paragraphen erstellte erste Satzung des Vereins regelte das Vereinsleben in sehr konkreter Hinsicht, m\u00f6glichen Eventualit\u00e4ten sollte aus dem Wege gegangen werden. Im Vergleich zu \u00fcbrigen aus dieser Zeit stammenden Satzungen anderer Sch\u00fctzengemeinschaften f\u00e4llt gerade diese unterschiedliche Ausf\u00fchrung auf, die vermuten l\u00e4\u00dft, da\u00df den Ausschu\u00dfmitgliedern keine Vorlage einer anderen Sch\u00fctzengesellschaft, vielleicht h\u00f6chstens die der Kirchspielsbruderschaft, vorgelegen hatte. In diesem Zusammenhang markierte die am 16. 7. 1871 herausgegebene zweite Satzung ein sehr viel strafferes Bild, obwohl in ihrer Pr\u00e4ambel die gleichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Entstehung einer Sch\u00fctzengesellschaft in Waldhausen genannt werden, der Ausdruck &#8222;vereinigte Sch\u00fctzen-Gesellschaft&#8220; jedoch ausgelassen wird. Im Kirchspiel M\u00fclheim, Amt Warstein, wurde seit undenklichen Zeiten ein Sch\u00fctzenfest resp. Vogelschie\u00dfen gefeiert, an welchem die Gemeinde Waldhausen Theil nahm. Gegen diese Theilnahme lie\u00dfe sich manches erinnern, weshalb in der Gemeinde Waldhausen ein eigenes Fest veranstaltet werden soll, an welchem Verheirathete und Unverheirathete teilnehmen k\u00f6nnen.&#8220;  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3 Organisation der Sch\u00fctzengesellschaft und deren Brauchtum              <\/strong>F\u00fcr die Anfangszeit der heutigen Bruderschaft stellen gerade diese beiden kurz aufeinander folgenden Satzungen von 1870 und 1871 eine erhebliche Quelle zur Analyse fr\u00fchen Sch\u00fctzenbrauchtums in Waldhausen dar. Die Erstellung von zwei Satzungen in kurzer Abfolge k\u00f6nnte auf dem Hintergrund der folgenden Entwicklungen einsichtig werden. Die Generalversammlung der Waldhausener M\u00e4nner und J\u00fcnglinge hatte am 15. 5. 1870 die Satzung unter Beisein des Gemeindevorstehers Jaspert festgesetzt und diese am 27. 5. 1870 der Amtsverwaltung in Warstein mit dem Wunsch der Genehmigung \u00fcbersandt. Der Amtmann Johann August Koffler hatte daraufhin die Statuten am 3. 6. 1870 zur\u00fcckgesandt mit der Bemerkung, da\u00df bei der Einhaltung des \u00e4u\u00dferen Rahmens des Sch\u00fctzenfestes &#8211; zweit\u00e4gige Dauer und Ende der Feierlichkeiten mit der Polizeistunde um 10 Uhr am Abend &#8211; der neuzugr\u00fcndende Verein keiner Genehmigung bed\u00fcrfe. Um den aufgestellten Statuten doch noch einen gewissen amtlichen Status zu geben, siegelte der Gemeindevorsteher Jaspert am 7. 6. 1870 mit den von Koffler gegebenen Hinweisen die Statuten und genehmigte sie damit. Die aus dem folgenden Jahr stammenden Statuten \u00e4hneln allgemeinen Statuten einer Sch\u00fctzenvereiniung weitaus mehr. Es darf in diesem Zusammenhang vermutet werden, da\u00df man nach Erscheinen der urspr\u00fcnglichen Statuten doch dem Wunsch nach einer gewissen Einheitlichkeit in Zusammenhang mit \u00fcbrigen Sch\u00fctzengesellschaften nachzukommen versuchte und aus diesem Grunde neue Statuten entwarf. Wiederum verabschiedete die Generalversammlung am 16. 7. 1871 das neue Statutenwerk, das der Gemeindevorsteher Jaspert am 6. 8. 1871 wiederum unter Beidruck des Gemeindesiegels genehmigte.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4 Religi\u00f6se Ausrichtung              <\/strong><br>In Anklang an die bereits seit 1767 f\u00fcr das Kirchspiel bestehende Sch\u00fctzenbruderschaft \u00fcbernahm der neue Verein auch gewisse Br\u00e4uche, die eine starke Anlehnung an die katholische Kirche zeigten. Diese \u00e4u\u00dferte sich vor allem in der Sch\u00fctzenmesse zum Sch\u00fctzenfest und dem eher bruderschaftlich verankerten Brauch der Begleitung verstorbener Sch\u00fctzenbr\u00fcder bei deren Beerdigung. In diesem Zusammenhang regelte \u00a7 4 der Gr\u00fcndungsstatuten die Pflichten der Sch\u00fctzenbr\u00fcder und betonte, da\u00df &#8222;derj\u00e4hrlichen Sch\u00fctzen-Messe&#8220; und &#8222;der Leichenbegr\u00e4bnissen der Sch\u00fctzenbr\u00fcder beizuwohnen&#8220; ist. Der Stellenwert dieser beiden Strukturen Waldhausener Sch\u00fctzenwesens offenbart sich daran, da\u00df bei ein em Fernbleiben ohne Grund eine Strafe von 5 Silbergroschen zu zahlen war. Nicht eigens legte man die Teilnahme der Sch\u00fctzenbr\u00fcder an der Beerdigung einer Ehefrau fest, die noch weit nach der Jahrhundertwende \u00fcblich war. Das heutige Patrozinium des hl. Antonius des Einsiedlers geht f\u00fcr das Waldhausen er Sch\u00fctzenwesen erst auf die unmittelbare Nachkriegszeit zur\u00fcck, in d er man sich, auf der Tradition der St.-Sebastianus-Erzbruderschaft fu\u00dfend, erst zum zweiten Sch\u00fctzenfest nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1948 als &#8222;Sch\u00fctzenbruderschaft Waldhausen St. Antonius&#8220; bezeichnete. Die AntoniusVerehrung in Waldhausen ist in ihren Wurzeln nicht mehr rekonstruierbar, durch die Anrufung dieses Heiligen als Schutzpatron f\u00fcr das Vieh wird sie schon fr\u00fch innerhalb der l\u00e4ndlichen Bev\u00f6lkerung Waldhausens Eingang genommen hab en und dazu gef\u00fchrt haben, da\u00df sich die Waldhausener Gl\u00e4ubigen den hl. Antonius zum zweiten Kapellenpatron erw\u00e4hlten. Im Sch\u00fctzenwesen Waldhausens fand er erst in dem obengenannten Jahr Eingang, auch die noch erhaltene Fahne aus dem Jahre 1910 stellt die hl. Barbara, nicht den hl. Antonius, al s erste Patronin der Kapelle dar. Die Feier der Sch\u00fctzenmesse am Sch\u00fctzenfestmontag zeigte ebenso keine Verbindung zum Patron der heutigen Bruderschaf t, war doch ihr Zeitpunkt wie auch der Zeitpunkt des Sch\u00fctzenfestes im Fr\u00fchjahr bzw. Sommer willk\u00fcrlich gew\u00e4hlt. Die Begleitung der verstorbenen Sch\u00fctzenbr\u00fcder und deren Ehefrauen offenbarte f\u00fcr die Vereinigung einen doppelten Zweck. Zum einen war die Teilnahme an dem Begr\u00e4bnis d es Sch\u00fctzenbruders mehr als Pflicht gegen\u00fcber dem Verstorbenen, dann konnte sich aber auch innerhalb dieses Brauches die Gemeinschaft als Gemeinschaft nach au\u00dfen zeigen. In den ersten Jahrzehnten war es neben dem Sch\u00fctzenhochamt \u00fcblich, eine, zeitweise zwei hl. Messen, f\u00fcr die verstorbene n Mitglieder j\u00e4hrlich zu feiern. Zudem hatte man im Jahre 1919 eine eigene &#8222;Totenfahne&#8220; erworben. Auch wenn die Statuten keine besondere Regelung f\u00fcr die Teilnahme am kirchlichen Leben des Kirchspiels festlegten, scheint ihr Mittun bei kirchlichen Anl\u00e4ssen, wie etwa die Begleitung der Prozessionen, aufgrund ihrer Einbindung in das gemeinschaftliche Leben des Dorfes und seiner Bev\u00f6lkerung selbstverst\u00e4ndlich gewesen zu sein. In erster Linie sind dabei die Prozessionen am Christi-Himmelfahrtstag zu nennen sowie die &#8222;Gro\u00dfe Prozession&#8220;, die von der Pfarrkirche in M\u00fclheim nach Waldhausen und wieder zur\u00fcck f\u00fchrte. Im Auftrag der Waldhausener Sch\u00fctzen gab man bei beiden Prozessionen, bei der Christi-Himmelfahrtsprozession, die in fr\u00fcherer Zeit Taubeneiche ber\u00fchrte und auch der &#8222;Gro\u00dfen Prozession&#8220;, noch in den 1930er Jahren durch B\u00f6llern seiner Freude Ausdruck. Dar\u00fcber hinaus war es \u00fcblich, da\u00df sich die Waldhausener Sch\u00fctzenvereinigung an den Kosten der Musikkapellen bei den drei Prozessionen des Kirchspiels beteiligte. Freudenb\u00f6ller wurden von den Waldhausener Sch\u00fctzen auch zu anderen kirchlichen Angelegenheiten geschossen. Zur Pfarreinf\u00fchrung des Pfarrers Josef Platte (1887-1908) notiert die Jahresrechnung f\u00fcr das Jahr 1887 &#8222;f\u00fcr Pulver zum H. Pastor einsetzen 8 M. &#8222;. 18) Wenn auch in den ersten Jahrzehnten der Pfarrer des Kirchspiels kein Pr\u00e4ses der heutigen Bruderschaft war, so stand er doch als geistlicher Repr\u00e4sentant im Leben der Sch\u00fctzenvereinigung an vorderer Stelle. Aus der Jahresrechnung von 1888 geht hervor, da\u00df man dem Pfarrer f\u00fcr die Feier des Sch\u00fctzenhochamtes einen Betrag von 3 Mark und 50 Pfennigen schuldete, der aber ausdr\u00fccklich um &#8222;Portion Kaffe&#8220; erg\u00e4nzt wird. Wahrscheinlich war es zu dieser Zeit Brauch, dem Pfarrer nach Beendigung der hl. Messe ein Fr\u00fchst\u00fcck auf Kosten des Vereins zu reichen, an dem auch der K\u00fcster teilnehmen konnte. Ab und zu erhielt auch der Organist ein eigenes vom Rendant bezahltes Salair.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.5 Weltliche und staatsb\u00fcrgerliche Ausrichtung              <\/strong><br>Die zur Mitte des 19. Jahrhunderts konstituierten Sch\u00fctzengemeinschaften kannten eine starke nationale Ausrichtung. Die Gr\u00fcndung der Waldhausener Sch\u00fctzengemeinschaft geschah kurz vor der Einigung des Deutschen Reiches 1871 im Zuge preu\u00dfischen Vormachtstrebens. So war es f\u00fcr die junge Gemeinschaft selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df aufzunehmende Mitglieder sich im Besitz der vollen Staatsb\u00fcrgerrechte befinden mu\u00dften. Ebenso er\u00f6ffnete man nach \u00a7 18 der Gr\u00fcndungsstatuten das Vogelschie\u00dfen &#8222;im Namen Sr. Majest\u00e4t des K\u00f6nigs durch den alten Sch\u00fctzen-K\u00f6nig&#8220;.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.6 Charakterliche Pflichten der Mitglieder              <\/strong><br>Gerade in der Gr\u00fcndungszeit der Waldhausener Sch\u00fctzenbruderschaft wurde besonderer Wert auf ein ordentliches Betragen der Vereinsmitglieder gelegt. Mit dem Schwinden der Wehraufgabe der Sch\u00fctzengemeinschaften hatte sich sp\u00e4testens im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert die Sch\u00fctzenfeier oder das Gelage in den Mittelpunkt des j\u00e4hrlichen Tuns verlagert, das so wohl von geistlicher als auch weltlicher Beh\u00f6rde immer wieder der Kritik bzw. Verboten und Einschr\u00e4nkungen unterworfen worden war. Erst 1858 hatte man von der Seite der K\u00f6niglichen Regierung die Dauer des Sch\u00fctzenfestes auf zwei Tage beschr\u00e4nkt und ein abendliches Ende um 10 Uhr gesetzt, um den allgemein verbreiteten Nachfeiern ein Ende zu setzen. Ein am 3. 12. 1829 nach Forderung des Warsteiner B\u00fcrgermeisters Carl Gutjahr eingesandtes Schreiben der einzigen zur damaligen Zeit im Kirchspiel M\u00fclheim bestehenden Sch\u00fctzengemeinschaft hatte die Modalit\u00e4ten des Sch\u00fctzenfestes &#8211; am Peter- und Paulstag sowie zwei oder drei folgenden Sonntagen wurde gefeiert &#8211; ans Tageslicht gebracht. Diese Feier fand bisweilen auch in Waldhausen statt. Auf diesem Hintergrund hatte darum der Landrat des Kreises Arnsberg am 7. 12. 1858 betont, da\u00df &#8222;jedem Sch\u00fctzenverein im diesseitigen Regierungsbezirke, ohne Unterschied ob in der Stadt oder auf dem Lande und gleichviel, ob der Verein Korporationsrechte besitzt oder nicht, nur ein Mal j\u00e4hrlich eine Festfeier mit h\u00f6chstens zweit\u00e4giger Dauer und mit Ausschlu\u00df jeder Vor- und Nachfeier, so weit damit Tanzlustbarkeiten verbunden sind&#8220; gestattet sind. Die Eigenschaften der Waldhausener Sch\u00fctzen konzentrierten sich nach den Gr\u00fcndungsstatuten darauf, da\u00df man &#8222;nicht durch eine unw\u00fcrdige That oder durch ein sonstiges unordentliches Betragen&#8220; seine Aufnahme gef\u00e4hrdete, weder eines Verbrechens noch eines Vergehens angeklagt oder verd\u00e4chtigt wurde, nicht Im Concurs-Verfahren st\u00e4nde und sich endlich nicht in der Position des &#8222;Trunkenboldes&#8220; bef\u00e4nde. Gerade bei der Feier des Sch\u00fctzenfestes sollte es sich von selbst verstehen, da\u00df man sich bei dem Fest keine Unordnung zu schulden kommen lassen solle und die Sicherheitsvorschriften zu beachten h\u00e4tte. Wer dar\u00fcber hinaus &#8222;Streit, Zank, Schl\u00e4gerei&#8220; anfinge, sollte mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.&#8220; Die Strafen, die vom Vorstand der Vereinigung verh\u00e4ngt werden konnten, orientierten sich an dem allgemein \u00fcblichen Ma\u00df, das neben der Geldstrafe einen Ausschlu\u00df aus dem Verein vorsah, der auf der auf das jeweilige Sch\u00fctzenfest folgenden Generalversammlung beantragt und ausgef\u00fchrt werden konnte.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.7 Waffen der Sch\u00fctzengesellschaft und das Vogelschie\u00dfen              <\/strong><br>Bis in das Ende des 19. Jahrhunderts bedeutete das Waffentragen eine besondere Auszeichnung des Sch\u00fctzenbruders, der damit seine pers\u00f6nliche wie gemeindliche Wehrf\u00e4higkeit unter Beweis stellte. In diesem Zusammenhang war es bis weit in unser Jahrhundert \u00fcblich, da\u00df viele Mitglieder im Festzug bzw. beim Vogelschie\u00dfen ihr eigenes Gewehr mitbrachten. Da\u00df dazu nat\u00fcrlich besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten waren, versteht sich von selbst. Gerade in landwirtschaftlich gepr\u00e4gten D\u00f6rfern konnte ein versehentlich gel\u00f6ster Schu\u00df nicht nur Menschenleben, sondern auch oft gro\u00dfe Br\u00e4nde entfachen, die f\u00fcr manche Familie den Ruin bedeutet h\u00e4tten. So durften die Mitglieder nur an einer vom Vorstand ausgesuchten Stelle die Gewehre laden, niemand durfte zwei oder mehrere Kugeln oder auch \u00fcberm\u00e4\u00dfig viel Pulver ins Gewehr f\u00fcllen, das Gewehr war aufrecht zu tragen, und letztlich durfte w\u00e4hrend des Festzuges nicht geschossen werden. Besonders wurde das m\u00f6gliche Verleihen des Gewehrs an Fremde mit einer Geldstrafe geahndet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlie\u00df die Amtsverwaltung in Warstein die Vorschrift, da\u00df nur ausgebildete Schie\u00dfmeister die Leitung des Vogelschie\u00dfens \u00fcbernehmen k\u00f6nnten. In diesem Zusammenhang erwarb der Verein zb. offiziell 1894 160 Patronen f\u00fcr das Vogelschie\u00dfen zum Sch\u00fctzenfest bei dem betreffenden Schie\u00dfmeister.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.8 Sch\u00fctzenfest &#8211; Hochfest des Jahres              <\/strong><br>Mittelpunkt des j\u00e4hrlichen Tuns war das Sch\u00fctzenfest, das fast durchg\u00e4ngig in jedem Jahr alle Dorfbewohner zusammenf\u00fchrte. Den Waldhausener Sch\u00fctzen war es dabei seit ihrer Gr\u00fcndung eigent\u00fcmlich, sich ein jeweiliges Zelt auszuleihen, ehe man zu Anfang der 1880er Jahre in die R\u00e4umlichkeiten der Wirtschaft Grawe \u00fcbersiedelte, um dort sein Fest z u feiern. Der Sch\u00fctzenfesttermin \u00e4nderte sich im Laufe der Jahrzehnte nur geringf\u00fcgig. W\u00e4hrend in den Gr\u00fcndungsstatuten die Generalversammlung, die am ersten Sonntag nach Ostern tagen sollte, festlegte, da\u00df &#8222;d as Sch\u00fctzenfest ( &#8230; ) allj\u00e4hrlich an zwei Tagen gefeiert werden soll te, legten schon die Statuten aus dem folgenden Jahr den Termin und seine Strukturen genauer fest: &#8222;Das Sch\u00fctzenfest soll auf einen Sonntag und den darauffolgenden Montag im Monat Juli gefeiert werden. Die Tage werden von der Sch\u00fctzenversammlung jedes Jahr bestimmt. Das Vogelschie\u00dfen findet am Montag nach der hl. Messe, welcher jedes Mitglied bei 5 Sgr Strafe beiwohnen mu\u00df, statt. Im Laufe der Jahre wechselten die Termine bisweilen in den Monaten Mai, Juni und Juli eines jeden Jahres. Von dem eigentlichen Ablauf des Festes berichten die Gr\u00fcndungsstatuten sowie die Statuten von 1871 recht wenig. Man kann darauf schlie\u00dfen, da\u00df am Sonntagnachmittag und am Montag in Verbindung mit dem Vogelschie\u00dfen ein Festumzug, &#8222;Ausmarsch&#8220; genannt, durch Waldhausen f\u00fchrte. Am Montag zog man nach der Sch\u00fctzenmesse zum Vogelschie\u00dfen, dessen Platz auf dem noch heute benutzten Gel\u00e4nde an der Stra\u00dfe nach Uelde lag. Mehrfach wurden in den Anfangsjahren die Vogelstangen neu erstellt oder repariert. An beiden Nachmittagen und Abenden, insbesondere am Sonntag, gab man sich der &#8222;Tanzbelustigung&#8220; hin, die neben den heute noch bekannten T\u00e4nzen gerade im 19. Jahrhundert noch mehrere Tanzformationen kannte, zu deren Beachtung nach den Statuten eine Tanzordnung im Lokal ausgeh\u00e4ngt werden mu\u00dfte. Die Teilnahme am Sch\u00fctzenfest, insbesondere beim Vogelschie\u00dfen, bedeutete f\u00fcr jeden Sch\u00fctzenbruder eine Pflicht, der er sich nicht entziehen konnte. Mit einem Strafgeld von 2 Sgr. 6 Pf. konnte er der Feier fernbleiben, der &#8222;BoykotC des Vogelschie\u00dfens wurde jedoch mit 5 Sgr. Strafe geahndet. Mit den bezahlten Beitr\u00e4gen der Mitglieder, die vom Vorstand aus je nach Vorausberechnung des Festes festgesetzt werden konnten, und von daher j\u00e4hrlich unterschiedlich sein konnten, gelangten zus\u00e4tzliche Gelder der Fremden in die Kasse der Vereinigung, die durch eine bestimmte Zahlung den Zutritt zum Fest und insbesondere zum Tanz erreichten. Eine in diesem Fall vom Vorstand ausgeh\u00e4ndigte Eintrittskarte mu\u00dfte &#8222;\u00f6ffentlich getragen werden&#8220; und war keineswegs \u00fcbertragbar. So weit ein Fremder mit einer falschen Karte angetroffen wurde, mu\u00dfte er 10 Sgr. an Strafgeb\u00fchr entrichten und sich vom Sch\u00fctzenfest entfernen. Die fr\u00fchen Listen der G\u00e4ste bzw. Fremden zeigen vor allem Einwohner aus M\u00fclheim, Sichtigvor und Uelde, die am Waldhausener Fest teilnahmen.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.9 Sch\u00fctzenk\u00f6nig und Sch\u00fctzenk\u00f6nigin              <\/strong><br>Von jeher war der K\u00f6nig die repr\u00e4sentative Figur innerhalb d er Sch\u00fctzengemeinschaft. Seit Jahrhunderten war es in den verschiedensten Gemeinschaften \u00fcblich, anl\u00e4\u00dflich ihres Hochfestes oder bei einer fr\u00f6hlich-ausgelassenen Feier einen &#8222;K\u00f6nig&#8220; zu w\u00e4hlen, der f\u00fc r die Dauer des Festes das Regiment \u00fcber die Teilnehmer besa\u00df und mit bestimmten Insignien ausgestattet wurde. Schon im Mittelalter lie\u00df man de m K\u00f6nig eine gewisse Reverenz zukommen, die sich \u00e4u\u00dferlich in einem besonderen Hutschmuck manifestierte. Von besonderem Wert war dabei das &#8222;Sch\u00fctzenkleinod&#8220;, oftmals als Brustschild oder Silbervogel gearbeitet, das der K\u00f6nig als \u00e4u\u00dfere Auszeichnung trug. Auch geht dabei in fr\u00fche Zeiten der Brauch zur\u00fcck, da\u00df der K\u00f6nig eine Gedenkm\u00fcnze an dieses Kleinod in Form eines Talers oder sonst passenden Zeichens gab. Inwieweit es zu Beginn der Waldhausener Sch\u00fctzenvereinigung ein Sch\u00fctzensilber gegeben hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Das heute gebr\u00e4uchliche K\u00f6nigs Silber zeigt ein silbernes Brustschild mit der Aufschrift 11 gewidmet vom Sch\u00fctzen-Verein Waldhausen 1904&#8243; und mehrere daran aufgeh\u00e4ngte Orden der Sch\u00fctzenk\u00f6nigspaare der letzten Jahre. Die Jahresrechnung von 1904 weist die neuangeschaffte Kette mit Kosten von 44 Mark aus. Aufgrund der Tatsache, da\u00df im Laufe der Zeit die Sch\u00fctzensilber zu gro\u00df und schwer wurden, ist man auch in Waldhausen dazu \u00fcbergegangen, nur noch einige Orden am Sch\u00fctzensilber zu belassen und die \u00e4lteren Insignien in der Sch\u00fctzenhalle zu deponieren. Kernst\u00fcck des Sch\u00fctzensilbers bleibt aber nach wie vor das Brustschild aus dem Jahre 1904. Ob diese Kette eine Vorg\u00e4ngerin gehabt hat, entzieht sich der Kenntnis. Es l\u00e4\u00dft sich jedoch vermuten, da \u00a7 20 der Gr\u00fcndungsstatuten bestimmt, da\u00df &#8222;der K\u00f6nig ( &#8230; ) mit dem f\u00fcr ihn bestimmten Abzeichen geziert wird?) Eine weitere Verg\u00fcnstigung erhielt er durch die Befreiung von s\u00e4mtlichen Festkosten und einer Schu\u00dfpr\u00e4mie in H\u00f6he von 2 Reichsthalem. Selbstverst\u00e4ndlich lag es auch an ihm, im darauffolgenden Jahr das Vogelschie\u00dfen zu er\u00f6ffnen. Die Namen der Sch\u00fctzenk\u00f6nige k\u00f6nnen erst seit 1903, die Namen der Sch\u00fctzenk\u00f6niginnen erst seit 1921 rekonstruiert werden.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.10 \u00c4mter und Funktionen in der Sch\u00fctzengesellschaft sowie deren Insignien              <\/strong><br>War der Sch\u00fctzenk\u00f6nig und sp\u00e4ter seine K\u00f6nigin die symbolische Hauptperson der Feier, so oblag dem Vorstand die eigentliche F\u00fchrung des Vereins. Dieser setzte sich nach den Gr\u00fcndungsstatuten aus einem f\u00fcnfk\u00f6pfigen Gremium zusammen, das f\u00fcr alle Belange der Vereinigung innen und au\u00dfen Zust\u00e4ndigkeit zeigte, sich um &#8222;Aufrechterhaltung der Ordnung und der Statuten&#8220; bem\u00fchte, alle Vorbereitungen zum Sch\u00fctzenfest treffen sollte und die allgemeine Leitung \u00fcbernehmen sollte. An der Spitze der Gemeinschaft stand der Oberst, ihm folgten der Hauptmann, zwei Lieuten ants und der Rendant. Letzterer erhielt bis zur Satzungs\u00e4nderung 1883 eine j\u00e4hrliche Entsch\u00e4digung von 2 Reichsthalern, da ihm unter anderem die sofortige Abrechnung des Sch\u00fctzenfestes oblag, \u00fcber das statutengem\u00e4\u00df acht Tage nach dem Sch\u00fctzenfest eine allgemeine Aussprache gehalten wurde. Weitere \u00c4mter wurden vom Vorstand und der Generalversammlung vergeben. So entsprach es mittelalterlichem Brauch, da\u00df eine Bruderschaft ode r Gesellschaft sich zur Bew\u00e4ltigung organisatorischer Angelegenheiten einen Pedelt oder Diener anstellte. Mit der Konstituierung der Waldhausener Sch\u00fctzenvereinigung errichtete man auch hier das Amt des Sch\u00fctzendieners, der in erster Linie die Einladungen zu Vorstandsversammlungen und Generalversammlungen \u00fcberbrachte, aber auch Boteng\u00e4nge und Bekanntmachungen, etwa zu Beerdigungen von Vereinsmitgliedern und deren Ehefrauen, \u00fcbernahm. Ebenso wie d er F\u00e4hnrich, der vom Vorstand ernannt werden konnte und von der Generalversammlung alle drei Jahre zu w\u00e4hlen war, erhielt dieser bis zur Jahrhundertwende eine Entsch\u00e4digung von 7 Sgr. 6 Pf. f\u00fcr &#8222;jedesmalige Dienstleistung&#8220;. Nur \u00fcber den Hinweis auf den F\u00e4hnrich l\u00e4\u00dft sich die Existenz einer Fahne nachweisen. Bis in die 1960er Jahre wurde in den Festz\u00fcgen eine rot-wei\u00dfe, mit einem &#8222;Herz-Jesu-Symbol&#8220; gezierte Fahne ohne Aufschrift oder sonstige Ornamentik mitgef\u00fchrt, die neben der 19 10 erstellten Fah ne der Stolz der Waldhausener Umz\u00fcge war. Mit einiger Sicherheit l\u00e4\u00dft sich in dieser Fahne, die 1975 eine Besch\u00e4digung erfuhr, die Gr\u00fcndungsfahne erkennen, da die rechteckigen Ausma\u00dfe und die Qualit\u00e4t de s Stoffes bzw. der aufgen\u00e4hten bzw. gemalten Ornamentik in das 19. Jahrhundert verweisen. M\u00f6glich w\u00e4re es jedoch auch, da\u00df diese Fahne ein noch h\u00f6heres Alter als die Sch\u00fctzenvereinigung besitzt, bei einem der vor der Gr\u00fcndung gefeierten Sch\u00fctzenfeste eine Rolle spielte und mit d er Vereinsgr\u00fcndung als neue Sch\u00fctzenfahne mitgef\u00fchrt wurde. S\u00e4mtliche Vorstands\u00e4mter wurden auf eine Dauer von drei Jahren in einem Wahlakt gew\u00e4hlt, ebenso mu\u00dfte sich jedes Mitglied verpflichten, mindestens drei Jahre im Verein zu bleiben. Letzteres geschah wohl unter dem Gedanken an die kleine Dorfgemeinschaft und hatte auch den finanziellen Aspekt einer sich i n der Konstituierung befindenden Gemeinschaft bedacht. Interessant ist ferner, d a\u00df zumindest in der Gr\u00fcndungsphase nur f\u00fcr den Oberst eine gewisse Form der Uniformierung galt. W\u00e4hrend es f\u00fcr die Vereinsmitglieder keine Kleidervorschriften gab und die &#8222;Vorstandsmitglieder f\u00fcr ihre Utensilien so lange selbst Sorge zu tragen (haben), bis solche aus der Kasse f\u00fcr di e Gesellschaft angelegt sein werden&#8220;, schrieb man f\u00fcr den Oberst &#8222;Sch\u00e4rpe, Seitengewehr, Epauletts (Anm. franz.: Schulterst\u00fckke) und eine vor Allen hervorragende Kopfbedeckung vor. Die ersten Sch\u00fctzenfeste nach der Gr\u00fcndung der Sch\u00fctzenvereinigung entwickelten sich in den statutenm\u00e4\u00dfig festgelegten Formen. Von einem ersten nachweisbaren Sch\u00fctzenfest is t f\u00fcr das Jahr 1875 die Rede. Wohl schon seit dieser Zeit, nachweisbar jedoch erst ab 1888, fanden zwei gr\u00f6\u00dfere Versammlungen vor dem Sch\u00fctzenfest statt: dazu z\u00e4hlte die &#8222;Fr\u00fchjahrsversammlung&#8220; am ersten Sonntag nach Ostern und die &#8222;Sch\u00fctzenfestversammlung&#8220;, zu der kurz vor dem eigentlichen Festtermin der Sch\u00fctzendiener einlud. Eine charakteristische Wiedergabe der finanziellen Situation in der Gr\u00fcndungsphase der Vereinigung ergibt die Jahresrechnung f\u00fcr das Jahr 1875. Nachdem man am 30. 5. 1875, in Anbetracht der Statuten sehr sp\u00e4t, eine Generalversammlung mit Neuwahlen abgehalten hatte, und die Bewirtung w\u00e4hrend des Sch\u00fctzenfestes auf Meistgebot vergeben worden war, konstatierte die Rechnungslage am Ende dieses ersten nachweisbaren Festes einen Kassenbestand von 1 Thaler und 20 Silbergroschen, da zwar Mitgliedsbeitr\u00e4ge von 40 Rth., Eintrittsgelder von G\u00e4sten in H\u00f6he von 14 Rth., 2 Sgr. und 6 Pf. sowie einige Strafgelder bezahlt worden waren, demzufolge aber allein die Musik und der Tambour, der mit der Trommel den Takt des Marschierens schlug, allein 37 Rth. erhielten. Insbesondere waren in diesem Jahr 4 Rth. f\u00fcr die Erstellung der Vogelstange zu zahlen, auch das Holen und Wegbringen des Zeltes verbrauchte Gelder, da hier nicht nur die reinen Zeltkosten, sondern auch &#8222;Bier Musik macht 25 Sgr.&#8220; zu Buche schlugen. Auch bei dem darauffolgenden Sch\u00fctzenfest im Jahre 1877 standen f\u00fcr &#8222;Zelt fahren&#8220;, &#8222;Bier beim Zelt holen und bringen&#8220; sowie &#8222;Zelt abbrechen und aufflanzen&#8220; ordentliche Kosten an. Eine Liste der Festteilnehmer eines der ersten Sch\u00fctzenfeste, die vielleicht auch als Liste der Gr\u00fcndungsmitglieder anzusehen ist, weist 82 Sch\u00fctzenbr\u00fcder und 44 G\u00e4ste mit Eintritt auf. Die Feier des Sch\u00fctzenfestes in einem Zelt endete wahrscheinlich sp\u00e4testens 1882, als man in die Wirtschaft Grawe wechselte, dessen Inhaber auch die Versorgung der Musikkapelle mit Essen und Getr\u00e4nken \u00fcbernahm. Erst in unserem Jahrhundert wurde wieder in einem Zelt gefeiert. \n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00fctzenbruderschaft St. Antonius Waldhausen 1870 e.V. 1. Urspr\u00fcnge und Anf\u00e4nge des Sch\u00fctzenwesens im Kirchspiel M\u00fclheim 1.1 Allgemeine Entstehung des Sch\u00fctzenwesensSchon im 15. Jahrhundert bildeten sich in den umliegenden St\u00e4dten und Freiheiten erste Sch\u00fctzengemeinschaften, deren Aufgabe es war, einen bestimmten Teil &hellip; <a href=\"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/?page_id=366\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/366"}],"collection":[{"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=366"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/366\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":630,"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/366\/revisions\/630"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=366"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}