{"id":455,"date":"2019-03-27T17:43:32","date_gmt":"2019-03-27T17:43:32","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.sbw1870.de\/?page_id=455"},"modified":"2019-04-14T12:14:33","modified_gmt":"2019-04-14T12:14:33","slug":"satzung-der-bruderschaft-vom-20-januar-1996","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.sbw1870.de\/?page_id=455","title":{"rendered":"Satzung der Bruderschaft vom 20. Januar 1996"},"content":{"rendered":"\n<p><br><strong>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz<\/strong><br>Die Sch\u00fctzenbruderschaft f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenbruderschaft St. Antonius Waldhausen 1870 e.V.&#8220; und geh\u00f6rt \u00fcber den Kreissch\u00fctzenbund Arnsberg dem Sauerl\u00e4nder Sch\u00fctzenbund an. Sie ist unter diesem Namen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Warstein eingetragen, hat ihren Sitz in Warstein-Waldhausen und ist kirchlich mit der Kirchengemeinde St. Antonius Waldhausen verbunden. Sie ist eine Vereinigung von M\u00e4nnern, die das Ideal der katholischen, historischen Bruderschaften Deutschlands vertritt und zum Di\u00f6zesanverband vom hl. Sebastianus im Erzbistum Paderborn geh\u00f6rt. <br><br><strong>\u00a72 &#8211; Zweck<\/strong><br>Zweck der Bruderschaft ist, die Einigkeit in der Gemeinde zu pflegen, Religion, gute Sitten und Heimatbr\u00e4uche zu heben und \u00fcberliefertes Brauchtum durch ein allj\u00e4hrliches Sch\u00fctzenfest zu st\u00e4rken.\u00a0<br><br>\u00a73<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.\u00a0<br><br><strong>\u00a74<\/strong><br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereins.\u00a0<br><br><strong>\u00a75<\/strong><br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.\u00a0<br><br><strong>\u00a76 &#8211; Mitgliedschaft<\/strong><br>Mitglieder der Bruderschaft k\u00f6nnen alle M\u00e4nner und Jungm\u00e4nner werden, die das 17. Lebensjahr erreicht haben, unbescholten sind und sich auf \u00a72 der Satzungen verpflichten.\u00a0<br><br><strong>\u00a77 &#8211; Vogelschie\u00dfen<\/strong><br>Die Teilnahme am Vogelschie\u00dfen ist nur Sch\u00fctzenbr\u00fcdern erlaubt, die zwei Jahre der Bruderschaft angeh\u00f6ren.\u00a0<br><br><strong>\u00a78 &#8211; Der Vorstand<\/strong><br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem Oberst als 1. Vorsitzenden, dem Hauptmann als 2. Vorsitzenden und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Zum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren der jeweils f\u00fcr Waldhausen zust\u00e4ndige Pfarrer als Pr\u00e4ses, der jeweilige K\u00f6nig, die F\u00e4hnriche und die Offiziere. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und des erweiterten Vorstands werden jeweils auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Nach Ablauf ihrer Amtszeit sind im j\u00e4hrlichen Wechsel:<br>1. der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer + die Offiziere und der F\u00e4hnrich der 2ten Fahne<br>2. der zweite Vorsitzende (Hauptmann) + die Offiziere und der F\u00e4hnrich der alten Fahne<br>3. der erste Vorsitzende (Oberst) + Adjutant und die K\u00f6nigsoffiziere<br>neu zu w\u00e4hlen. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br>In der Generalversammlung im Januar 1996, werden die unter Punkt 1, Januar 1997, werden die unter Punkt 2, Januar 1998, werden die unter Punkt 3 aufgef\u00fchrten Vorstandsmitglieder f\u00fcr 3 Jahre gew\u00e4hlt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Der Hallenwart geh\u00f6rt auch dem erweiterten Vorstand an. Er wird vom Vorstand auf unbestimmte Zeit bestellt.\u00a0<br><br><strong>\u00a79<\/strong><br>In den Vorstand k\u00f6nnen nur Sch\u00fctzenbr\u00fcder gew\u00e4hlt werden, die noch nicht 65 Jahre alt sind.\u00a0<br><br><strong>\u00a710 &#8211; Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br>Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu zahlen, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von der Generalversammlung festgesetzt wird.\u00a0<br><br><strong>\u00a711 &#8211; Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br>Aus der Bruderschaft scheiden mit Verlust eines jeden Anrechtes aus:<br>1. Die sich freiwillig beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand abmelden. Mit dem Tage der Abmeldung haften diese jedoch noch ein Jahr f\u00fcr die Verbindlichkeiten der Bruderschaft.<br>2. Durch Tod eines Mitglieds <br>Ein Mitglied, welches trotz Aufforderung mit seinem Beitrag zwei Jahre im R\u00fcckstand ist, wird ausgeschlossen. Es bedarf dazu eines Beschlusses des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands mit einfacher Mehrheit. Der Beschlu\u00df ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. <br><br><strong>\u00a712 &#8211; Versammlungen<\/strong><br>Die Generalversammlung ist das oberste Beschlu\u00dforgan der Bruderschaft. Ihre Beschl\u00fcsse sind f\u00fcr den Vorstand und alle Mitglieder bindend. Die Generalversammlung ist einzuberufen:<br>a. Wenn dies der Vorstand f\u00fcr n\u00f6tig erachtet<br>b. Wenn mindestens 20 Mitglieder die Einberufung einer Generalversammlung schriftlich beim Vorstand, unter Angabe des Zwecks beantragen. Sie mu\u00df in diesem Falle binnen eines Monats seit Eingang des Antrags stattfinden. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch Bekanntmachung der Tagesordnung, in der in Waldhausen \u00fcblichen Weise, n\u00e4mlich durch Aushang. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens 1 Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, da\u00df weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind nicht zul\u00e4ssig, wenn sie eine Satzungs\u00e4nderung betreffen. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren und vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu unterzeichnen. <br><br><strong>\u00a713 &#8211; Satzungs\u00e4nderung<\/strong><br>Diese Satzungen k\u00f6nnen nur in einer Generalversammlung mit 2\/3 Stimmenmehrheit ge\u00e4ndert werden. Vorschl\u00e4ge dazu sind dem Vorstand vorher einzureichen. Derselbe entscheidet dar\u00fcber, ob dieselben der Generalversammlung weitergeleitet werden. <br><br><strong>\u00a714 &#8211; Ruhen der Bruderschaft<\/strong><br>Die Bruderschaft kann nicht aufgel\u00f6st werden, solange noch 7 (sieben) Mitglieder da sind. Im Falle der Aufl\u00f6sung, der Aufhebung, oder bei Wegfall soll nach Deckung aller Schulden das Verm\u00f6gen der Kirche in Waldhausen zugeschrieben werden. <br><br><strong>\u00a716<\/strong><br>Diese Satzungen wurden anlehnend an die \u00fcberarbeiteten Satzungen von 1952 in der Generalversammlung am 20. Jan. 1996 neu erstellt und von der Versammlung mit 2\/3 Stimmenmehrheit angenommen.\u00a0 <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Name und SitzDie Sch\u00fctzenbruderschaft f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenbruderschaft St. Antonius Waldhausen 1870 e.V.&#8220; und geh\u00f6rt \u00fcber den Kreissch\u00fctzenbund Arnsberg dem Sauerl\u00e4nder Sch\u00fctzenbund an. 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